(1) Die von der Barb’one GmbH (haftungsbeschränkt) (nachfolgend: Barb’one) angebotenen Waren und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
(2) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern Barb’one nicht zuvor der Geltung schriftlich zugestimmt hat. Führt Barb’one vorbehaltlos Lieferungen an den Kunden aus, obwohl Barb’one Kenntnis von dessen Geschäftsbedingungen hat, so liegt darin keine Genehmigung entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden. Auch in diesem Falle gelten ausschließlich diese AGB.
§ 2 Vertragsabschluss
Mit Zugang des von vom Kunden unterzeichneten Bestellformulars bei der Barb’one oder deren Vertretern gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Bestellung der im Bestellformular aufgeführten Waren und Leistungen ab. Barb’one kann das Angebot des Kunden durch Versand einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 16 Wochen annehmen.
§ 3 Lieferung und Gefahrenübergang
(1) Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist, erfolgen Lieferungen ab Lager Deutschland auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern und soweit sie von Barb’one in Textform erklärt oder bestätigt wurden.
(2) Die Lieferverpflichtung von Barb’one steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Ist Barb’one zur Lieferung, ohne dass sie dies zu vertreten hat, nicht in der Lage, weil ein Zulieferer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat, obwohl Barb’one ein kongruentes Deckungsgeschäft vereinbart hat, ist Barb’one dem Kunden gegenüber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Barb’one ist auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ein Zulieferer nach Vertragsschluss durch unvorhergesehene Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Barb’one (z.B. Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände) gehindert ist, die bestellte Ware zu liefern oder der Barb’one selbst durch solche Umstände an der Lieferung gehindert wird. Barb’one wird den Kunden in solchen Fällen unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten. Im Falle einer durch vorgenannte Umstände verursachten Lieferverzögerung um mehr als 4 Wochen nach Vertragsschluss ist auch der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Die Gefahr des Untergangs oder einer Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Ware von Barb’one an die zur Abholung oder Ausführung der Lieferung bestimmte Person oder den Transporteur übergeben worden ist. Dies gilt auch für etwaige, aufgrund besonderer Vereinbarung durch eigene Fahrzeuge von Barb’one oder fracht- und verpackungsfrei erfolgte Lieferungen. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug ist. Dies ist der Fall, wenn der Kunde die ihm vertragsgemäß angebotene Abholung nicht fristgerecht durchführt oder wenn aufgrund besonderer Vereinbarung eine Lieferung durch Barb’one erfolgt und der Kunde diese trotz Lieferung im vereinbarten Lieferzeitraum nicht annimmt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die vom Kunden an Barb’one zu zahlenden Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Händlereinkaufspreisliste von Barb’one. Die Händlereinkaufspreise können von Barb’one nach jeder Saison einseitig geändert werden. Die von Barb’one in der jeweils gültigen Preisliste genannten Preise sind Netto-Preise und gelten ab Werk / Lager zuzüglich Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich geltenden Höhe.
(2) Barb’one gewährt bei vollständiger Zahlung der Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum 4% Skonto. Ansonsten bei Zahlung nach 30 Tagen rein netto. Weitere Skonti und sonstige Nachlässe werden nur gewährt, soweit dies ausdrücklich in der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste der Barb’one vorgesehen oder in Textform vereinbart wurde.
(3) Mitarbeiter und Vertreter von Barb’one sind nur bei Vorlage einer von der Geschäftsleitung ausgestellten Inkassovollmacht zur Annahme von Zahlungen berechtigt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Barb’one behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher diesbezüglicher Ansprüche vor, die Barb’one gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung bestehen.
§ 6 Abtretungsausschluss und Aufrechnungsverbot
(1) Sämtliche Rechte, die der Kunde aus und/oder im Zusammenhang mit den Verträgen mit Barb’one und deren Durchführung gegenüber Barb’one erlangt hat, können nur dann auf Dritte übertragen werden, wenn Barb’one der Übertragung zuvor in Textform zugestimmt hat.
(2) Der Kunde ist zur Aufrechnung und/oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur dann berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Barb’one anerkannt sind.
§ 7 Prüfungs- und Untersuchungspflicht
(1) Etwaige Sachmängel oder Fehlmengen müssen Barb’one innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung angezeigt werden; die Anzeige muss schriftlich und mit Bezeichnung der festgestellten Mängel erfolgen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 377 HGB.
(2) Geringe, handelsübliche Abweichungen, insbesondere in Form, Größe, Farbe und/oder Design von den dem Kunden bekannten Mustern der Waren und Leistungen stellen keinen Sach- und/oder Rechtsmangel dar.
(3) Für den Fall, dass in Abweichung zu diesen AGB eine Lieferung auf Gefahr von Barb’one vereinbart wurde, hat der Kunde vor der Annahme erkennbar beschädigter Sendungen und in den Fällen, in denen nach Annahme ein Transportschaden erkennbar wird, nach Möglichkeit unter Mitwirkung des Transporteurs/Spediteurs eine schriftliche Schadensfeststellung anzufertigen. Der Kunde ist sodann verpflichtet, Barb’one diese Schadensfeststellung und alle zur Geltendmachung erforderlichen Erklärungen und Originalpapiere (Frachtbrief, etc.) auszuhändigen.
§ 8 Weitere Rücktrittsgründe
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Barb’one berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, sofern und soweit der Kunde die Gegenleistung noch nicht erbracht hat. Barb’one ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt ist.
§ 9 Sach-/Rechtsmängel, Verjährung von Mängelansprüchen
(1) Ansprüche des Kunden wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang.
(2) Bei Mängeln der gelieferten Ware leistet Barb’one nach eigener Wahl Gewähr durch einen angemessenen Preisnachlass, kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung verlangen.
§ 10 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
(1) Die Haftung von Barb’one für (1) Schadensersatz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (2) Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder (3) aufgrund gesetzlich festgelegter verschuldensunabhängiger Haftung (z.B. Produkthaftungsgesetz) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Haftung von Barb’one für die Verletzung von Kardinalspflichten ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Kardinalspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.
(3) Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet Barb’one nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden (z. B. schadensbedingt erhöhte Versicherungsprämien; Zinsschaden für Zwischenfinanzierung, etc.). Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel der gelieferten Ware verursacht wurden.
(4) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
(5) Die hiergenannten Haftungsregeln gelten auch für verbundene Unternehmen i.S. des § 15 AktG und Vertreter, Bevollmächtigte, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörige von Barb’one und seinen verbundenen Unternehmen.
§ 11 Datenschutz
(1)Barb’one verwendet die vom Kunden während des Bestellvorgangs mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung der Bestellung.
(2)Eine Weitergabe der Daten des Kunden erfolgt an (i) das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist; und (ii) das mit der Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung beauftragte Unternehmen, soweit dies zur Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung notwendig ist. Darüber hinaus werden Daten des Kunden nicht an Dritte weitergegeben.
(3) Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat der Kunde ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
(4) Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wendet sich der Kunde bitte an: Barb’one GmbH Modehandels UG(haftungsbeschränkt), Färbergasse 11, 83512 Wasserburg - Deutschland, Tel.Nr. 0049(0)170-7300294 Fax-Nr. 0049(0)89-954398899, E-Mail: office@barb-one.com
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den von diesen AGB geregelten Vertragsverhältnissen ist München. Barb’one bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(2) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Regelungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der AGB unberührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die AGB eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt die gesetzliche Regelung.
(4)Barb’one ist berechtigt, diese AGB jederzeit für künftige Bestellungen einseitig zu ändern.